Rechtsprechung
BFH, 11.05.2012 - VI B 40/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter
- openjur.de
Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 1, GG Art 101 Abs 1 S 2
Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter
- Bundesfinanzhof
Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 1 FGO, Art 101 Abs 1 S 2 GG
Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter - rewis.io
Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 119 Nr. 1
Umfang der Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter des Finanzgerichts - datenbank.nwb.de
Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang der Übertragungsmöglichkeit einer Streitsache auf den Einzelrichter des Finanzgerichts
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 23.02.2012 - 14 K 2924/11
- BFH, 11.05.2012 - VI B 40/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10
Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte …
Auszug aus BFH, 11.05.2012 - VI B 40/12
Eine Rechtsfrage ist auch dann nicht von grundsätzlicher Bedeutung, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht getan hat, die Rechtslage mithin eindeutig ist und nicht in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (BFH-Beschluss vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347). - BFH, 28.04.1998 - VII R 102/97
Senatswechsel nach Übertragung auf Einzelrichter
Auszug aus BFH, 11.05.2012 - VI B 40/12
Die Person des Einzelrichters, der die übertragene Sache zu entscheiden hat, ergibt sich aus dem internen Mitwirkungsplan des zuständig gewordenen Senats (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1998 VII R 102/97, BFHE 186, 5, BStBl II 1998, 544).
- BFH, 21.11.2012 - II B 78/12
Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 - Übertragung des …
Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2012 VI B 40/12, BFH/NV 2012, 1609, …und vom 24. Mai 2012 I S 5/12, BFH/NV 2012, 1325).